Gebührenordnung
Stand: 01.04.2010
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Minuten je Unterrichtseinheit |
Monatlicher Abschlag |
Jahresgebühr |
Kursgebühr (6 Monate) 16 Unterrichtseinheiten |
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Gruppenunterricht (unter 18 Jahren) |
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Musikgarten für Babys (mind. 6 Schüler) |
30 Min. |
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178,00 € |
89,00 € |
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Musikgarten I (mind. 6 Schüler) |
30 Min. |
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178,00 € |
89,00 € |
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Musikgarten II (mind. 5 Schüler) |
45 Min. |
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267,00 € |
133,50 € |
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Musikalische Frühförderung (mind. 6 Schüler) |
45 Min. |
23,10 € |
277,20 € |
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Rhythmik (mind. 6 Schüler) |
45 Min. |
23,10 € |
277,20 € |
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Flötengruppe (mind. 6 Schüler) |
45 Min. |
23,10 € |
277,20 € |
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Flötengruppe (4-5 Schüler) |
45 Min. |
28,90 € |
346,80 € |
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Flötengruppe (3 Schüler) |
45 Min. |
32,30 € |
387,60 € |
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Ensemblespiel |
45 Min. |
16,20 € |
194,40 € |
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Streichorchester (6 Schüler) |
60 Min. |
21,90 € |
262,80 € |
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Streichorchester (7-8 Schüler) |
60 Min. |
18,25 € |
219,00 € |
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Streichorchester (ab 9 Schüler) |
60 Min. |
15,00 € |
180,00 € |
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Zweiergruppen (unter 18 Jahren) |
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Blockflöte, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Klarinette, Keyboard, Violine, Querflöte, Trompete |
30 Min. 45 Min. |
32,30 € 46,20 € |
387,60 € 554,40 € |
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Einzelunterricht (unter 18 Jahren) |
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Blockflöte, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Klarinette, Keyboard, Violine, Querflöte, Trompete, Klavier, Gesang, Schlagzeug, Akkordion |
30 Min. 45 Min. |
57,80 € 86,00 € |
693,60 € 1032,00 € |
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Zweiergruppen (Erwachsene) |
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Blockflöte, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Klarinette, Keyboard, Violine, Querflöte, Trompete |
45 Min. |
57,80 € |
693,60 € |
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Einzelunterricht (Erwachsene) |
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Blockflöte, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Klarinette, Keyboard, Violine, Querflöte, Trompete, Klavier, Gesang, Schlagzeug |
30 Min. 45 Min. |
69,30 € 96,10 € |
831,60 € 1153,20 € |
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Unterrichtsbedingungen
Stand: 01.04.2010
Allgemeines:
Für die Teilnahme am Unterricht der Jugendmusikschule wird eine Jahresgebühr erhoben. Sie wird in monatlichen Abschlagszahlungen von 1/12 der Jahresgebühr durch Lastschriftverfahren eingezogen.
Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich vom Ersten des Eintrittmonats an fällig.
Die Kursgebühr des Musikgarten wird zu Beginn des Kurses fällig.
Die Unterrichtsgebühren erhöhen sich bei Erwachsenen, da Erwachsenenunterricht von der staatlichen Förderung ausgeschlossen ist. Schülern, Auszubildenden und Studenten wird nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung) kein Erwachsenenzuschlag berechnet. Ab 27 Jahren wird der Erwachsenenzuschlag automatisch erhoben.
Für die volle Unterrichtsgebühr werden mindestens 33 Wochenstunden im Schuljahr garantiert.
Beim Musikgarten sind es pro Kurs 16 Unterrichtseinheiten.
Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf die ausgefallene Stunde.
Bei längerer Krankheit des Schülers muss individuell eine Regelung mit der Schulleitung getroffen werden.
Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Jugendmusikschule zu vertreten hat, aus, so werden die ausgefallenen Stunden nach Möglichkeit nachgeholt.
Sollte die Mindestzahl von 33 Wochenstunden im Schuljahr im Falle von Krankheiten der Lehrkraft unterschritten werden, so werden die Gebühren auf schriftlichen Antrag anteilig zurückerstattet.
Die Unterrichtsgebühren sind nicht kostendeckend. Sollten Kostenerhöhungen während des Schuljahres nicht durch zusätzliche Zuschüsse der Gemeinde Affalterbach oder anderer Stellen abgedeckt werden können, ist die Jugendmusikschule berechtigt, die Unterrichtsgebühren in einem zum Haushaltsausgleich erforderlichen Umfang zu erhöhen. Sollte die Erhöhung mehr als 10% betragen, ist abweichend vom Absatz „Abmeldung“ eine Abmeldung des Schülers mit 4-wöchiger Kündigungsfrist zum Ende des Monats möglich.
Leihgebühren:
Die Leihgebühren für schuleigene Instrumente beträgt monatlich:
6,00 € für Instrumente mit einem Wert unter 250,00 €
8,00 € für Instrumente mit einem Wert zwischen 250,00 € und 500,00 €
12,00 € für Instrumente mit einem Wert über 500,00 €
Ermäßigungen:
Für das zweite und jedes weitere Kind der gleichen Familie wird eine Ermäßigung von 7,00 € gewährt.
Keine Ermäßigungen sind möglich bei – Ensemblespiel - Unterricht in mehreren Fächern
Schuljahr:
Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.
Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Musikschule. Für die beweglichen Ferientage gilt die Regelung der Grundschule Affalterbach.
An- und Abmeldung:
Eine Anmeldung ist nur zum Schuljahresbeginn ( 1. September ) möglich. Falls Unterrichtsplätze frei werden, kann die Musikschule eine Anmeldung zu einem anderen Monatsbeginn zulassen.
Abmeldungen müssen 6 Wochen vor dem Kündigungstermin (28/29.Februar. bzw. 31.August ) bei der Leitung der Musikschule schriftlich vorliegen. Formulare beim jeweiligen Fachlehrer. Wenn keine Abmeldung vorliegt, verlängern sich die Kurse und der Unterricht automatisch um ein weiteres halbes Jahr.

